Copart Member Terms and Conditions
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Käufer der Copart Autos España, S.L.U.
1. Einleitung
COPART AUTOS ESPAÑA, S.L.U. (nachfolgend „COPART“ genannt) stellt Ihnen im Rahmen eines Auktionsverfahrens über das Fahrzeughandelsportal auf der Auktionswebsite www.copart.es (das „Portal“) gebrauchte Fahrzeuge zur Verfügung, die entweder von Copart selbst zum Verkauf angeboten werden („Copart-eigene Fahrzeuge“) oder unmittelbar von deren Kunden („Kundenfahrzeuge“). Copart-eigene Fahrzeuge und Kundenfahrzeuge werden nachfolgend gemeinsam als die „Fahrzeuge“ bezeichnet.
Entscheiden Sie sich für den Erwerb eines oder mehrerer Fahrzeuge, gelten ausschließlich die auf dieser Seite festgelegten Kaufbedingungen. Diese Bedingungen regeln unter anderem:(i) die Bedingungen für den Erwerb des Fahrzeugs;
(ii) die Zahlungsbedingungen;
(iii) die Lieferbedingungen und Lieferfristen des Fahrzeugs;
(iv) die sich aus dem Erwerb ergebenden administrativen Verpflichtungen;
(v) Ihre Rechte als Verbraucher, sofern diese Eigenschaft gegeben ist; sowie
(vi) Ihre Rechte im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten gemäß der Verordnung (EU) 2016/679, Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), und dem spanischen Organgesetz 3/2018 über den Schutz personenbezogener Daten und die Gewährleistung digitaler Rechte.
Wir bitten Sie daher, diese Nutzungsbedingungen vor Abgabe eines Gebots zum Erwerb eines Fahrzeugs sorgfältig zu lesen (die „Nutzungsbedingungen“). Bereits der Zugriff auf das Portal sowie die Eingabe Ihrer personenbezogenen Daten gilt als ausdrückliche Annahme der Nutzungsbedingungen in dem dort festgelegten Umfang.
2. Allgemeine Beschreibung des Verkaufsdienstes über das Portal. Hinweise
Die Nutzungsbedingungen regeln den Biet- und Verkaufsservice für Fahrzeuge über das im Eigentum von Copart stehende und von Copart betriebene Portal. Über diesen Service stellt Copart interessierten Parteien Fahrzeuge zur Verfügung, die sich entweder im Eigentum von Copart oder im Eigentum Dritter befinden, welche den Verkaufsservice über das Portal in Anspruch genommen haben. Darüber hinaus erbringt Copart verschiedene Dienstleistungen für den Erwerber des Fahrzeugs (der „Käufer“), von denen einige im Kaufpreis enthalten sind, während andere gesondert gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts beauftragt werden können.
In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Copart im Falle des Kaufs und Verkaufs von Kundenfahrzeugen weder als Käufer noch als Verkäufer auftritt, auch wenn die jeweilige Transaktion über das Portal abgewickelt wird. In diesen Fällen beschränkt sich Copart darauf, eine Plattform bereitzustellen, auf der Käufer und Verkäufer ihre Verhandlungen führen und ihre Transaktionen durchführen können. Abgesehen von den Verpflichtungen, die Copart ausdrücklich gegenüber dem Käufer oder dem Eigentümer des Kundenfahrzeugs übernommen hat, betreffen die Bedingungen und Rechtsfolgen des Kaufvertrages ausschließlich den Käufer und den Eigentümer des Kundenfahrzeugs. Insbesondere handelt Copart in diesen Fällen weder als Vertreter noch als Kommissionär einer der Parteien.
Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Erwerb von Fahrzeugen über das Portal verbindliche Verpflichtungen begründet. Dazu gehören unter anderem die Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises sowie der vom Käufer zu tragenden Steuern und Kosten, die dokumentarische Abwicklung durch Copart im Falle von Fahrzeugen, die zur Instandsetzung bestimmt sind, sowie die Abholung des erworbenen Fahrzeugs innerhalb der festgelegten Fristen. Darüber hinaus kann der Käufer verpflichtet sein, weitere Kosten oder Vertragsstrafen an Copart oder an Dritte (einschließlich des Fahrzeugeigentümers, sofern dieser nicht Copart ist) zu zahlen, sofern er seinen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß oder fristgerecht gemäß diesen Nutzungsbedingungen oder den jeweiligen Besonderen Bedingungen nachkommt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Copart ausschließlich die in diesen Nutzungsbedingungen ausdrücklich genannten Verpflichtungen übernimmt. Folglich ist Copart von jeder weiteren Haftung gegenüber dem Käufer oder Dritten befreit. Insbesondere übernimmt Copart keine Verpflichtungen in Bezug auf:(i) den Zustand des Fahrzeugs und haftet ausschließlich für den Rechtsmangel der Entziehung (Eviktionshaftung), sofern es sich um ein Copart-eigenes Fahrzeug handelt;
(ii) Schäden, die infolge einer vollständigen, teilweisen oder verspäteten Nichterfüllung der Verpflichtungen durch den Käufer oder Dritte entstehen;
(iii) ablehnende Entscheidungen der zuständigen Behörden;
(iv) Geldbußen oder Sanktionen, die die Fahrzeuge betreffen, mit Ausnahme solcher, die Copart in Bezug auf Copart-eigene Fahrzeuge und während des Zeitraums ihrer Eigentümerschaft auferlegt wurden.
Der Käufer ist nicht berechtigt, das Portal zu nutzen:(i) in einer Weise, die Copart oder anderen Nutzern des Portals Schaden zufügt oder zufügen könnte;
(ii) in einer Weise, die eine Unterbrechung oder Fehlfunktion des Portals verursacht oder verursachen könnte; oder
(iii) zu betrügerischen Zwecken (einschließlich Preismanipulation) oder zu sonstigen rechtswidrigen Zwecken.
Copart behält sich das Recht vor, den Zugang zum Portal zu verweigern, Inhalte zu entfernen oder zu ändern oder Käufer vom Portal auszuschließen, die gegen diese Nutzungsbedingungen oder gegen geltendes Recht verstoßen.
Aufgrund der Natur des Internets übernimmt Copart keine Haftung für eine fehlende Verfügbarkeit oder Unterbrechungen des Portals oder für Fehler bei der Übertragung von Informationen. Der Zugang zum Portal kann ferner aus Gründen der Reparatur, Wartung oder Aktualisierung vorübergehend eingeschränkt oder ausgesetzt werden.
Copart übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste, die nicht auf eine Pflichtverletzung von Copart zurückzuführen sind oder die durch Ereignisse oder Verzögerungen außerhalb der Kontrolle von Copart oder durch höhere Gewalt verursacht werden. In jedem Fall haftet Copart nicht für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden.
3. Änderung der Nutzungsbedingungen
Copart behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Der Käufer unterliegt den jeweils zum Zeitpunkt der Nutzung des Portals gültigen Nutzungsbedingungen. Sollte eine der vorliegenden Nutzungsbedingungen oder eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dienstleistungen für ungültig, nichtig oder aus irgendeinem Grund unwirksam erklärt werden, gilt diese Bestimmung als ausgeschlossen, ohne dass eine solche Feststellung die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen berührt.
4. Minderjährige
Der Zugang zum Portal ist ausschließlich natürlichen Personen gestattet, die nach den geltenden Rechtsvorschriften des Königreichs Spanien volljährig sind, d.h. das achtzehnte (18.) Lebensjahr vollendet haben.
5. Datenschutz und Kommunikation
5.1. Datenschutz
Wir bitten Sie, unsere Datenschutzerklärung sorgfältig zu prüfen.
5.2. Elektronische Kommunikation
Für die Zwecke der Erfüllung dieser Nutzungsbedingungen gelten sämtliche elektronischen Mitteilungen des Käufers an Copart, einschließlich insbesondere der Übersendung von E-Mails oder der Übermittlung von Informationen über die im Portal vorgesehenen Funktionen, als wirksame, wahrheitsgemäße und verbindliche Erklärungen, die am Tag der Absendung (im Falle von E-Mails) oder der Aktivierung der jeweiligen Portal-Funktion als abgegeben gelten.
Copart ist berechtigt, mit dem Käufer über dieselben Kommunikationsmittel zu kommunizieren, insbesondere per E-Mail, WhatsApp, Telefonanruf oder durch Veröffentlichung oder Übermittlung von Mitteilungen oder Hinweisen über das Portal. Für die Zwecke dieser Nutzungsbedingungen erklärt sich der Käufer ausdrücklich damit einverstanden, Mitteilungen von Copart auf elektronischem Wege zu erhalten, und erkennt ausdrücklich an, dass sämtliche Verträge, Hinweise sowie sonstige Benachrichtigungen oder Mitteilungen, die auf elektronischem Wege übermittelt werden, vollständig wirksam und rechtsverbindlich sind.
6. Erforderliche Unterlagen für den Zugang zum Portal als Käufer
6.1. Kundentypen
Um auf ein Fahrzeug bieten zu können, muss der Nutzer über ein aktives Basis- oder Premium-Abonnement verfügen.
Gastnutzer Gastnutzer müssen sich registrieren und ihren Vor- und Nachnamen, ihre E-Mail-Adresse sowie ihre Telefonnummer angeben. Gastnutzer haben die Möglichkeit, freiwillig eine physische Anschrift sowie Kopien eines gültigen, amtlichen Lichtbildausweises einzureichen, ebenso wie ordnungsgemäß ausgefüllte Lizenzen und Bescheinigungen über die Befreiung von der Umsatzsteuer, sofern zutreffend, als Vorbereitung für den Erwerb eines Basis- oder Premium-Abonnements.
Gastnutzer dürfen das Fahrzeugangebot durchsuchen, den Gebührenrechner nutzen, Fahrzeuge zu einer Merkliste hinzufügen und Fahrzeugalarmfunktionen erstellen. Sie sind jedoch nicht berechtigt, Gebote abzugeben oder Fahrzeuge zu erwerben, sofern sie nicht ein Basis- oder Premium-Abonnement abschließen. Zur Abgabe von Geboten ist ein aktives Basis- oder Premium-Abonnement erforderlich.
Kunden mit Basis-Abonnement Kunden mit einem Basis-Abonnement müssen sich registrieren und Kopien eines gültigen Lichtbildausweises sowie die Gesellschaftsunterlagen einschließlich des Nachweises über die Anmeldung zur entsprechenden wirtschaftlichen Tätigkeit (IAE), welche den An- und Verkauf von Fahrzeugen erlaubt, vorlegen. Zudem sind gegebenenfalls ordnungsgemäß ausgefüllte Umsatzsteuerbefreiungslizenzen und -bescheinigungen einzureichen.
Darüber hinaus ist die Entrichtung der jeweiligen Anmeldegebühr für das Basis-Abonnement erforderlich.
Kunden mit Premium-Abonnement Kunden mit einem Premium-Abonnement müssen sich registrieren und Kopien eines gültigen Lichtbildausweises sowie die Gesellschaftsunterlagen einschließlich des Nachweises über die Anmeldung zur entsprechenden wirtschaftlichen Tätigkeit (IAE), welche den An- und Verkauf von Fahrzeugen erlaubt, vorlegen. Zudem sind gegebenenfalls ordnungsgemäß ausgefüllte Umsatzsteuerbefreiungslizenzen und -bescheinigungen einzureichen.
Darüber hinaus ist die Entrichtung der jeweiligen Anmeldegebühr für das Premium-Abonnement erforderlich.
Basis- und Premium-Abonnements sind jährlich durch Zahlung einer nicht erstattungsfähigen Verlängerungsgebühr sowie durch Vorlage aller gültigen Lizenzen (sofern zutreffend) und jeglicher Informationen über Änderungen der Eigentumsverhältnisse oder der Anschrift zu erneuern.
Copart behält sich das Recht vor, die Registrierungs- und Verlängerungsgebühren jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu erhöhen oder zu senken.
Für den Zugang zum Portal im Rahmen eines Basis- oder Premium-Abonnements ist die Zahlung der entsprechenden Abonnementgebühr Voraussetzung für die Teilnahme an Auktionen. Der Käufer kann innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Zahlung eine Rückerstattung beantragen, sofern in diesem Zeitraum keine Gebote abgegeben wurden.
6.2. Allgemein erforderliche Unterlagen für den Zugang zum Portal
Zur Beantragung der Registrierung auf dem Portal hat der Käufer die nachstehenden Angaben zu übermitteln, wobei deren Vorlage die Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit darstellt:
Vollständiger Name oder Firma des Käufers;
Personalausweis (DNI) des Käufers oder seines gesetzlichen Vertreters sowie gegebenenfalls Angaben zur Vertretungsbefugnis;
Steueridentifikationsnummer (NIF) des Käufers, sofern es sich um eine juristische Person handelt;
Gesellschaftsverträge oder Gründungsurkunden, sofern der Käufer eine juristische Person ist;
Gewerbeanmeldung bzw. Nachweis der wirtschaftlichen Tätigkeit (IAE) oder VIES-Registrierung, sofern der Käufer innerhalb der Europäischen Union niedergelassen ist, jedoch keinen Sitz in Spanien hat.
Käufer, die bereits bei einer der COPART-Tochtergesellschaften registriert sind, können COPART die für die frühere Registrierung verwendete persönliche E-Mail-Adresse mitteilen. Durch die Angabe dieser E-Mail-Adresse erklärt sich der Käufer ausdrücklich damit einverstanden, dass COPART auf sämtliche personenbezogenen Daten und Informationen zugreifen darf, die zuvor bei der entsprechenden COPART-Tochtergesellschaft hinterlegt wurden, um die Registrierung des Käufers bei COPART abzuschließen.
Die Übermittlung dieser Informationen stellt zugleich eine Erklärung dar, dass der Käufer die vorliegenden Nutzungsbedingungen sowie gegebenenfalls die für die jeweilige Auktion geltenden Besonderen Bedingungen kennt und akzeptiert.
COPART speichert diese Informationen sowie sämtliche Daten im Zusammenhang mit abgegebenen Geboten und dem Zeitpunkt ihrer Abgabe und ist berechtigt, diese Informationen gegenüber Behörden oder sonstigen berechtigten Parteien zu verwenden, sofern dies zur Beilegung von Streitigkeiten oder zur Wahrung ihrer Interessen gerichtlich oder außergerichtlich erforderlich ist.
Nach ordnungsgemäßem Abschluss des Registrierungsprozesses stellt COPART dem Käufer einen Benutzernamen und ein Passwort zur Verfügung, die den Zugang zum Portal ermöglichen.
6.3. Erforderliche Unterlagen für das Bieten und den Erwerb von Altfahrzeugen (ELV) zur Behandlung, Dekontamination und Verwertung
Der Erwerb von Altfahrzeugen (End-of-Life Vehicles – ELV) unterliegt den Bestimmungen des Königlichen Dekrets 265/2021 vom 13. April über die Regelung der Entsorgung von Fahrzeugen am Ende ihrer Lebensdauer sowie der Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates. Dementsprechend ist der Erwerb dieser Fahrzeuge ausschließlich zugelassenen und ordnungsgemäß genehmigten Demontagebetrieben oder Autorisierten Behandlungszentren (ATF) gestattet.
Der Käufer, der Zugang zu ELV-Fahrzeugen begehrt, erklärt daher durch den Zugriff auf das Portal, dass er ein ordnungsgemäß zugelassenes Autorisiertes Behandlungszentrum ist und über die erforderlichen materiellen, organisatorischen und administrativen Mittel verfügt, um sämtliche umwelt- und abfallrechtlichen Vorschriften einzuhalten (der „Verwertungsbetriebskäufer“).
Der Verwertungsbetriebskäufer, der an ELV-Auktionen teilnehmen möchte, hat über die hierfür im Portal vorgesehenen Funktionen einen Nachweis über seine Zulassung als Autorisiertes Behandlungszentrum (ATF) sowie die in den vorstehenden Abschnitten (6.1 und 6.2) genannten Informationen einzureichen.
Der zur Anschaffung von ELV-Fahrzeugen rechtlich befugte Verwertungsbetriebskäufer ist verpflichtet, sämtliche gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und entsprechend mit jedem über das Portal erworbenen ELV-Fahrzeug zu verfahren. Copart übernimmt keinerlei Verpflichtung oder Haftung für Verstöße des Verwertungsbetriebskäufers gegen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Der Verwertungsbetriebskäufer hat Copart das Verwertungszertifikat sowie den Nachweis der endgültigen Abmeldung des erworbenen Fahrzeugs innerhalb einer Frist von höchstens sieben (7) Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Abholung des Fahrzeugs aus den Einrichtungen von Copart oder ab dem Eingang der von Copart übersandten Unterlagen zu übermitteln, je nachdem, welches Ereignis später eintritt.
7. Bedingungen der zur Auktion angebotenen Fahrzeuge
7.1. Zustand der Fahrzeuge
Alle zur Auktion angebotenen Fahrzeuge verfügen über sämtliche ordnungsgemäße Unterlagen, die für die Abwicklung des Kauf- und Verkaufsprozesses erforderlich sind, und sind zum Zeitpunkt der Auktion frei von jeglichen Belastungen, Abgaben, Steuern oder Geldbußen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird dieser Umstand ausdrücklich und verbindlich in den Fahrzeughinweisen angegeben.
Copart übernimmt keine Verantwortung für Belastungen, Pfandrechte oder Hindernisse bei der Dokumentenabwicklung, die nach dem Auktionsdatum entstehen.
Der bei jedem zur Auktion angebotenen Fahrzeug angegebene Schadenswert, unabhängig davon, ob eine Begutachtung erfolgt ist oder nicht, ist stets als unverbindliche und ungefähre Angabe zu verstehen.
7.2. Erforderliche Unterlagen für die Abwicklung des Kaufs/Verkaufs und die Eigentumsübertragung des Fahrzeugs
Copart stellt dem Käufer sämtliche auszufüllenden Unterlagen zur Verfügung und teilt dem Eigentümer mit, welche Dokumente für die Abwicklung des Kauf- und Verkaufsprozesses erforderlich sind, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf:
Originale Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs (Permiso de Circulación);
Originale Bescheinigung über die technische Fahrzeugprüfung, sofern vorhanden;
Vollmacht oder Übertragungsauftrag zur Durchführung der Eigentumsübertragung, ordnungsgemäß vom Eigentümer unterzeichnet;
Alle weiteren nach geltendem Recht erforderlichen Unterlagen.
7.3. Erforderliche Unterlagen für Abmeldung und Verwertungszertifikat
Copart stellt dem Käufer eines zur Verwertung bestimmten Fahrzeugs die folgenden Unterlagen zur Verfügung:
Vom Fahrzeugeigentümer unterzeichnetes Formular zur Beantragung der endgültigen Abmeldung;
Originale Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs oder, sofern diese nicht vorliegt, eine Erklärung über den Verlust der Dokumente;
Originale technische Fahrzeugunterlagen oder, sofern diese nicht vorliegen, eine Erklärung über den Verlust der Dokumente;
Kopie des Personalausweises (DNI) des Eigentümers, sofern es sich um eine natürliche Person handelt;
Kopie der Steueridentifikationsnummer (NIF), des Personalausweises des Geschäftsführers bzw. der Geschäftsführer sowie die Erklärung zur Haftung juristischer Personen oder eine Kopie der Bestellungsurkunde des Geschäftsführers, sofern der Eigentümer eine juristische Person ist;
Alle weiteren nach geltendem Recht erforderlichen Unterlagen.
8. Biet- und Zuschlagsverfahren für Fahrzeuge
8.1. Die Auktion
Der Käufer kann auf die Liste der zur Auktion angebotenen Fahrzeuge zugreifen, die jeweilige Fahrzeugakte einschließlich Fotografien sowie gegebenenfalls ein Gutachten oder einen ungefähren Reparaturkostenanschlag einsehen und Gebote für das gewünschte Fahrzeug abgeben. Unbeschadet dessen dürfen Gebote für Fahrzeuge, die zur Verwertung oder Verschrottung bestimmt sind, ausschließlich von Käufern abgegeben werden, die ihre Eigenschaft als zugelassenes Altfahrzeugbehandlungszentrum (Centro Autorizado de Tratamiento – CAT) ordnungsgemäß nachgewiesen haben und die Fahrzeuge zum Zweck der Abmeldung und Entsorgung erwerben.
Gebote für Fahrzeuge, die potenziell zur Wiederaufbereitung geeignet sind, können von jedem Käufer abgegeben werden.
Das Portal sieht folgende Art von Geboten vor: offene bzw. sichtbare Gebote.Das Auktionssystem zeigt den Startpreis sowie den aktuellen Gebotsbetrag an. Der Käufer kann ein Gebot abgeben, indem er den Betrag des letzten Gebots mindestens um den für das jeweilige Fahrzeug festgelegten Mindestschritt erhöht.
Nach Abgabe eines Gebots zeigt das System den vom Käufer gebotenen Betrag an und weist darauf hin, ob es sich um das aktuell höchste Gebot handelt.
Die Anzahl der Gebote pro Fahrzeug ist unbegrenzt; Gebote können bis zum Ablauf der Auktionsfrist abgegeben werden.
Der Käufer hat Zugriff auf Fahrzeuge, die sich an unterschiedlichen Standorten befinden.
Nach Abschluss der Auktion kann der Käufer Fahrzeuge im Rahmen einer Direktzuschlagsregelung erwerben, wobei das Fahrzeug als faktisch zugeteilt gilt, sobald der Fahrzeugpreis und die anfallenden Verwaltungsgebühren vollständig bezahlt wurden.
Jedes abgegebene Gebot stellt eine verbindliche und verpflichtende Erklärung des Käufers dar, den gebotenen Betrag zu zahlen und zu akzeptieren sowie das Fahrzeug zu dem in der Auktionsbeschreibung angegebenen Zweck zu erwerben. Bei Nichterfüllung ist der Käufer zur Zahlung einer Vertragsstrafe (nachfolgend „Vertragsstrafe“) sowie zum Ersatz der entstandenen Schäden verpflichtet. In diesen Fällen verliert der Käufer automatisch den Zugang zum Portal sowie die Möglichkeit, weitere Fahrzeuge zu erwerben, bis die Vertragsstrafe vollständig beglichen ist.
Lehnt der Höchstbietende das ihm zugeteilte Fahrzeug aus welchem Grund auch immer ab, wird der nächsthöhere Bieter kontaktiert und erhält die Möglichkeit, das Fahrzeug zum Preis des Höchstgebots zu erwerben.
Die Vertragsstrafe für das Nichtzustandekommen der Auktion gemäß Ziffer 8.1.7 beträgt zehn Prozent (10 %) des vom säumigen Bieter abgegebenen Gebots, mindestens jedoch 285,33€. Dieser Betrag wird jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres angepasst.
Geht die Zahlung für das Fahrzeug nicht innerhalb von drei (3) Werktagen ab dem Auktionsdatum ein, verlängert sich die Zahlungsfrist um weitere drei (3) Werktage unter Anwendung einer Vertragsstrafe in Höhe von 36,99€, die jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres angepasst wird. Im Falle der Nichtzahlung behält sich Copart das Recht vor, über das Fahrzeug anderweitig zu verfügen und es erneut zu veräußern. Wird die Vertragsstrafe nicht gezahlt, bleibt das Benutzerkonto inaktiv und eine Rückerstattung der Mitgliedschaftsgebühr erfolgt nicht.
Die Vertragsstrafe ersetzt in keinem Fall den Anspruch auf Schadensersatz gemäß Artikel 1152 des spanischen Zivilgesetzbuches. Copart erkennt jedoch an, dass der Käufer durch Zahlung der Vertragsstrafe gemäß Artikel 1153 des spanischen Zivilgesetzbuches von der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag befreit werden kann.
8.2. Termine der Auktion, Auktionsende und Abwicklung des Verkaufs oder der Abmeldung des Fahrzeugs
Das Portal führt Auktionen ausschließlich an Werktagen durch, wobei darunter Arbeitstage zu verstehen sind.
Alle vorläufigen Auktionszeiträume beginnen ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Fahrzeugs im Portal; Live-Auktionen beginnen um 11:00 Uhr. Die Auktionen enden, sobald auf das jeweils höchste Gebot keine weiteren Gegengebote mehr abgegeben werden.
8.3. Abwicklung des Verkaufs oder der Abmeldung des Fahrzeugs
Nach Ablauf der Auktionsdauer kann der Käufer im System überprüfen, ob er der Höchstbietende ist.
Ist der Käufer Höchstbietender, hat das Gebot jedoch den festgelegten Mindestreservepreis nicht überschritten, gilt der Verkauf als vorläufig. Der Verkäufer muss den gebotenen Betrag innerhalb der Angebotsgültigkeitsfrist von zwei (2) Werktagen ab Ende der Auktion annehmen oder ablehnen.Nimmt der Verkäufer das Angebot nicht innerhalb der festgelegten Frist an, ist der Käufer von der Verpflichtung zum Erwerb des Fahrzeugs sowie von dem gebotenen Betrag befreit.
Nach Annahme weist Copart das Fahrzeug dem Höchstbietenden zu, der die entsprechenden Zahlungen per Banküberweisung innerhalb von drei (3) Werktagen ab dem Auktionsdatum des Fahrzeugs zu leisten hat. Erfolgt der Zahlungseingang nicht innerhalb der in der Rechnung angegebenen Fristen, ist Copart berechtigt, die entsprechenden Vertragsstrafen zu erheben.
Copart ist berechtigt, nach eigenem Ermessen und mit oder ohne vorherige Ankündigung einen Verkauf zu verschieben oder zu stornieren oder ein Fahrzeug aus einem Verkauf zurückzuziehen. Copart übernimmt keinerlei Haftung oder Verpflichtung gegenüber den Mitgliedern infolge eines Rückzugs, einer Stornierung oder einer Verschiebung des Verkaufs eines Fahrzeugs. Darüber hinaus behält sich Copart das Recht vor, eine Verkaufstransaktion zu stornieren oder rückgängig zu machen, wenn Copart nach eigenem Ermessen feststellt, dass dies zur Verhinderung von Betrug oder sonstigen rechtswidrigen Handlungen erforderlich ist oder wenn Copart begründet davon ausgeht, dass eine wesentliche Falschangabe oder ein offensichtlicher Mangel in der Fahrzeugbeschreibung oder in den Angebotsinformationen vorliegt. Copart behält sich ferner das Recht vor, eine Verkaufstransaktion zu stornieren oder rückgängig zu machen, wenn Copart begründet annimmt, dass der Verkauf oder die Transaktion gegen die Mitgliedsbedingungen von Copart verstößt. Wird ein Verkauf nach Eingang der Zahlung storniert, erstattet Copart den gezahlten Betrag, soweit möglich, über das ursprüngliche Zahlungsmittel zurück.
8.4. Abholung des Fahrzeugs
Nach Eingang der Zahlung bei Copart wird dem Käufer der Gate Pass PIN (Personal Identification Number) ausgestellt.
In allen Fällen, in denen Copart nicht alle für die Abwicklung des Kauf-/Verkaufs- und Eigentumsübertragungsprozesses erforderlichen Dokumente (wie in Ziffer 7.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt) erhalten hat, ist eine Abholung des Fahrzeugs von den Anlagen von Copart durch den Käufer nicht gestattet.
Dem Käufer steht eine Frist von fünf (5) Werktagen, einschließlich des Auktionsdatums, für die Abholung des Fahrzeugs zu. Ab dem fünften Tag wird eine Gebühr für „verspätete Abholung“ in Höhe von 10,57€ pro Kalendertag und pro Los erhoben, bis das Fahrzeug abgeholt wird. Diese Gebühr wird jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres angepasst.
Copart behält sich das Recht vor, Fahrzeuge als verlassen zu erklären, wenn sie nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Zahlungseingang abgeholt werden.
Nach Eingang der Fahrzeugdokumentation führt Copart alle erforderlichen Schritte zur Übertragung der Fahrzeuge durch, die zur Wiederaufbereitung vorgesehen sind. Im Fall von Fahrzeugen am Ende ihrer Lebensdauer (VFU) ist der Käufer für die Ausstellung des Vernichtungszertifikats und die endgültige Abmeldung des Fahrzeugs verantwortlich.
Nach Abschluss aller Formalitäten werden die Vernichtungszertifikate oder Übertragungsdokumente im Copart-System hinterlegt, und die Originaldokumente werden per Kurier an die vom Käufer angegebene Adresse versandt.
9. Gewährleistung für Eigentumsverlust und versteckte Mängel
9.1. Haftung für Eigentumsverlust (Eviction)
Der Eigentümer des Fahrzeugs (Copart im Falle eines Eigentumsfahrzeugs; oder der Eigentümer im Falle eines Kundenfahrzeugs) haftet für Eigentumsverlust gemäß den Bestimmungen des spanischen Zivilgesetzbuches.
Im Falle des Verkaufs von Kundenfahrzeugen übernimmt Copart keinerlei Haftung für Eigentumsverlust.
9.2. Haftung für versteckte Mängel
Der Eigentümer des Fahrzeugs (Copart im Falle eines Eigentumsfahrzeugs; oder der Eigentümer im Falle eines Kundenfahrzeugs) haftet für versteckte Mängel gemäß den Bestimmungen des spanischen Zivilgesetzbuches.
Copart übernimmt keine Verantwortung für Ansprüche wegen Schäden, versteckter Mängel oder fehlender Teile der Fahrzeuge ab dem Zeitpunkt, an dem das Fahrzeug vom Käufer von den Anlagen von Copart abgeholt wird.
Zu diesem Zweck gelten alle Verkäufe als Einzeltransaktionen, sodass Artikel 1491 des spanischen Zivilgesetzbuches keine Anwendung findet.
Copart akzeptiert keine Reklamationen, die später als fünfzehn (15) Kalendertage nach Abholung des Fahrzeugs von seinen Anlagen eingereicht werden. Alle Reklamationen müssen per E-Mail an folgende Adresse gesendet werden: reclamaciones@copart.es
Copart übernimmt keinerlei Verantwortung für Reparaturen am Fahrzeug.
9.3. Allgemeine Haftung von Copart
Alle Mitglieder erkennen an und stimmen zu, dass Copart-Fahrzeuge „wie besehen“ verkauft werden und nicht als verkehrstauglich, mechanisch funktionsfähig oder mit einer garantierten Qualitätsstufe gewartet dargestellt werden. Fahrzeuge können für den Transport unbrauchbar sein und erhebliche Reparaturen sowie damit verbundene Kosten erfordern. Die Reparatur oder Demontage von Fahrzeugen auf den Anlagen von Copart ist strengstens untersagt.
Copart haftet nicht für (i) direkte Schäden, die nicht auf ein Verschulden von Copart zurückzuführen sind; (ii) entgangenen Gewinn; oder (iii) indirekte oder Folgeschäden.
Darüber hinaus haftet Copart nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus diesen Nutzungsbedingungen, wenn solche Verzögerungen oder Nichterfüllungen nicht Copart anzulasten sind oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Insbesondere übernimmt Copart keine Haftung für Eigentumsverlust oder versteckte Mängel von Kundenfahrzeugen oder für Verstöße der Eigentümer. Ebenso haftet Copart nicht für Verstöße oder Verantwortlichkeiten von Verwahrern der Fahrzeuge (Werkstätten, Garagen etc.).
Copart ist von jeglicher Haftung für Schadensersatzansprüche vollständig befreit, sobald das Fahrzeug seine Anlagen verlassen hat, unabhängig davon, ob das Fahrzeug vom Käufer oder von einem Vertreter, Mitarbeiter oder sonstigen Beauftragten des Käufers abgeholt wurde.
10. Auflösung des Kaufvertrags
Der Kaufvertrag kann von allen Parteien aus folgenden Gründen aufgelöst werden:
Falschangaben zu den Fahrzeugdaten im Inserat.
Falschangaben zum Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs.
Gemäß den Artikeln 325 ff. des spanischen Handelsgesetzbuches gilt der Kauf als rechtsgültig und verbindlich für beide Parteien, sobald Einigkeit über das Fahrzeug und seinen Preis besteht. Eine Auflösung des Vertrags ist nur in den ausdrücklich in diesen Nutzungsbedingungen vorgesehenen Fällen oder, sofern diese nicht bestehen, nach den geltenden handelsrechtlichen Bestimmungen zulässig.
Die Frist für die Einreichung eines Anspruchs auf Auflösung des Kaufvertrags gilt ausschließlich im Falle von Problemen mit den für die Übertragung des Fahrzeugs erforderlichen Dokumenten und beträgt sieben (7) Kalendertage ab neunzig (90) Kalendertagen nach dem Erwerb des Fahrzeugs.
11. Rechnungsstellung und Zahlungen
Der Zugang zu und die Nutzung dieses Systems verpflichten die Vertragsparteien zur Erfüllung aller Pflichten aus handels-, zivil-, buchhaltungs- und steuerrechtlichen Vorschriften, sowohl allgemeiner als auch branchenspezifischer Art. Dementsprechend ist der Käufer verpflichtet, Folgendes einzuhalten:
Der Käufer garantiert die Echtheit, Richtigkeit und Vollständigkeit der in das Verwaltungssystem von Copart eingegebenen Daten, sowohl persönlicher als auch wirtschaftlicher Art.
Der Käufer akzeptiert das Kauf- und Verkaufsdokument sowie die von Copart ausgestellte Rückforderung oder Rechnung, je nachdem, ob das Fahrzeug eine Mehrwertsteueraufstellung enthält.
Der Käufer akzeptiert die oben beschriebenen Zahlungsmethoden.
Der Käufer verpflichtet sich, den endgültigen Zahlbetrag für den Erwerb des Fahrzeugs zu akzeptieren, der aus dem Gebotswert des Fahrzeugs zuzüglich gegebenenfalls anfallender Verwaltungsgebühren gemäß der gewählten Zahlungsmethode zur Begleichung der Rechnung für jedes Fahrzeug besteht.
Der Käufer ist verpflichtet, Copart über Fehler oder Änderungen in den sozialen oder steuerlichen Identifikationsdaten (Firmenname, Anschrift, Steuernummer, Bankverbindung usw.) zu informieren, die nach Steuerrecht für die Ausstellung von Rechnungen vorgeschrieben sind.
12. Personenbezogene Daten
12.1. Eigentum an personenbezogenen Daten
Die personenbezogenen Informationen des Käufers, die der Käufer Copart Autos España, S.L.U. zur Verfügung stellt, bleiben Eigentum des Käufers, werden jedoch von Copart verarbeitet, um die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesen Nutzungsbedingungen sowie die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen.
12.2. Verarbeitung personenbezogener Daten
Zur Erfüllung der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679, Allgemeine Datenschutzverordnung (DSGVO), sowie des spanischen Gesetzes Orgánico 3/2018 vom 5. Dezember über den Schutz personenbezogener Daten und die Garantie digitaler Rechte (LOPDGDD) verarbeitet Copart Autos España, S.L.U. die bereitgestellten personenbezogenen Daten ausschließlich zu den in der Datenschutzrichtlinie festgelegten Zwecken sowie für die Daten, die zur Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag erforderlich sind. Copart wird personenbezogene Daten in keiner Form an Dritte weitergeben oder übertragen, auch nicht zu Aufbewahrungszwecken.
Ungeachtet der Möglichkeit, dass die Daten des Käufers gemäß Artikel 2 DSGVO von der Anwendung der Vorschriften ausgenommen sein könnten, wird der Käufer darüber informiert, dass die bereitgestellten personenbezogenen Daten in die Verarbeitungsregister von Copart aufgenommen werden können, um im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit verarbeitet zu werden und zur Aufrechterhaltung des Vertrags sowie der daraus resultierenden Beziehungen.
Der Käufer kann seine Rechte auf Transparenz, Information, Zugang, Berichtigung, Löschung oder Recht auf Vergessenwerden, Datenübertragbarkeit, Einschränkung und Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner Daten gegenüber Copart Autos España, S.L.U. ausüben, indem er eine E-Mail an privacy@copart.es unter Angabe des Verweises „Datenschutz“ sendet.
13. Marken
Dieser Vertrag verleiht keiner Partei das Recht, unter keinen Umständen irgendeine Marke, ein Unterscheidungszeichen, einen Slogan, ein Emblem oder deren Übersetzung, die von der anderen Partei verwendet oder künftig von der anderen Partei übernommen werden, zu verwenden, noch diese für Werbezwecke oder in ihren geschäftlichen Beziehungen zu Dritten zu nutzen.
14. Anwendbares Recht
Die Nutzungsbedingungen und die Besonderen Bedingungen unterliegen dem Recht des Königreichs Spanien und sind gemäß diesem auszulegen, insbesondere nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und subsidiär nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Die Parteien unterwerfen sich, unter ausdrücklichem Verzicht auf andere Gerichte, die möglicherweise zuständig wären, der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte und Tribunale in Madrid für alle Streitigkeiten, die die Auslegung oder Durchsetzung der Nutzungsbedingungen und Besonderen Bedingungen betreffen.